Wir reden zu Recht über den Klimawandel, der auch uns in Deutschland betrifft. Aber in den Entwicklungsländern betrifft der Klimawandel die Menschen noch viel stärker im negativen Sinne. Im Rahmen des Welternährungsprogramms wurde eine Untersuchung durchgeführt, die zu dem Ergebnis kam, dass heutzutage vor allem in Entwicklungsländern 1 Milliarde mehr Menschen als noch vor zehn Jahren von Naturkatastrophen betroffen sind.
Durch den Klimawandel werden natürlich auch die Ernten und die Nahrungsmittelsicherheit in Mitleidenschaft gezogen. Als sei diese katastrophale Situation nicht schon schlimm genug, kommt noch hinzu, dass die Preise für Nahrungsmittel in der letzten Zeit sehr stark gestiegen sind. Viele Entwicklungsländer müssen für Getreideimporte bis zu 35 Prozent mehr ausgeben als im Vorjahr. Nach Angaben der Weltbank sind die Nahrungsmittelpreise im vergangenen Jahr um durchschnittlich 75 Prozent gestiegen. Davon waren insbesondere Grundnahrungsmittel wie Mais, Reis und Weizen betroffen. Man muss berücksichtigen, dass die ärmsten Menschen etwa 80 Prozent ihres geringen Einkommens für Nahrungsmittel aufwenden müssen, dazu aber oft nicht in der Lage sind.
Manchmal wird die Frage gestellt, ob es angesichts der wachsenden Weltbevölkerung vielleicht nicht genug Lebensmittel auf der Welt gibt. Das ist absoluter Unsinn. Nach Angaben der UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft, der FAO, gibt es genug Lebensmittel, um etwa 12 Milliarden Menschen relativ problemlos zu ernähren. Ich möchte die gleiche Frage stellen, die neulich der aus dem Amt scheidende UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Jean Ziegler, gestellt hat: Warum geschieht das nicht?
Unsere Bundesentwicklungsministerin, Heidemarie Wieczorek-Zeul, hat am Montag dieser Woche den Aktionsplan für Menschenrechte für die nächsten drei Jahre vorgestellt. Er wird dazu beitragen, dass die Menschenrechte in den Entwicklungsländern vorangebracht und gefördert werden. Ein Punkt ist das Recht auf Nahrung. Dieses Recht muss endlich auch denjenigen zugutekommen, die Hunger leiden.
Wir fordern die Bundesregierung in unserem Antrag auf, „sich für die Neuverhandlung der Nahrungsmittelhilfekonvention gemäß der menschenrechtlichen Verpflichtungen zur Erfüllung des Rechts auf adäquate Nahrung nach Art. 11 des Internationalen Pakts für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte sowie im Sinne der freiwilligen Leitlinien der … FAO“ einzusetzen.
Warum brauchen wir eine neue Nahrungsmittelhilfekonvention? Als sie 1967 entstand, waren die Rahmenbedingungen ganz anders. Es gab die durchaus gute Intention, die steigenden Nahrungsmittelüberschüsse in den europäischen Staaten und in den USA sinnvoll für die Hungerbekämpfung einzusetzen. Das war erst einmal kein schlechter Grundgedanke: Bei uns gab es zu viel, und dort haben Menschen Hunger gelitten. Heute wissen wir aber, dass diese Hilfe, auch wenn sie gut gemeint war, oft dazu führte, dass Kleinbauern und Landwirte keinen nachhaltigen Anreiz hatten, um Nahrungsmittel für den lokalen Markt zu produzieren, also Getreide anzupflanzen oder Hühner aufzuziehen. Wenn die Kleinbauern ihre Waren verkaufen wollten, standen sie oft vor dem Problem, dass die Nahrungsmittelüberschüsse der westlichen Staaten was gut gemeint war in den Regalen der lokalen Lebensmittelgeschäfte lagen und sie ihre Produkte nicht absetzen konnten. Insofern war das, was gut gemeint war, oft kontraproduktiv. Darauf wollen wir mit unserem Antrag reagieren, indem wir die veränderten Rahmenbedingungen in die neue Nahrungsmittelhilfekonvention einfließen lassen.
Hinzu kommt, dass sich die Situation auf den Weltagrarmärkten verändert hat. Es gibt neue, große Nachfrager wie China oder Indien. In einigen Ländern gibt es inzwischen eine Konkurrenz zwischen dem Anbau von Nahrungsmitteln und dem Anbau von Agrartreibstoffen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir das Positionspapier des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung begrüßen, in dem Leitlinien festgezurrt wurden, damit die Nahrungsmittel weiterhin den Ärmsten zugute kommen können. Der Biomasseanbau darf das nicht verhindern. Wir wollen nicht, dass der Klimaschutz durch den Biomasseanbau gefährdet wird. Wir wollen Biomasseanbau nur auf zertifizierten Flächen haben. Wir wollen, dass behutsam und vorsichtig vorgegangen wird.
Es muss klar sein, dass die Nahrungsmittelknappheit ein Problem ist, das in erster Linie mit den weltwirtschaftlichen Bedingungen des Handels zusammenhängt. Insofern handelt es sich auch um ein Verteilungsproblem. Deswegen wäre es unzureichend, wenn man versuchen würde, dieses Problem auf bilateraler Ebene zu lösen. Vielmehr müssen wir die strukturellen Ursachen dieses Problems bekämpfen. Es ist zwingend notwendig, dass wir jetzt ein umfassendes Konzept der Nahrungsmittelhilfe erarbeiten und eine Nahrungsmittelhilfekonvention verabschieden, in deren Rahmen die Nahrungsmittelhilfe in Konzepte zur wirtschaftlichen Entwicklung und Armutsbekämpfung integriert wird. Unser Ziel muss sein, den Übergang von der humanitären Soforthilfe zur mittel- und langfristigen Ernährungssicherung, die ohne Hilfslieferungen auskommt, zu gewährleisten. Den Menschen in den Entwicklungsländern muss die Chance zur Selbsternährung gegeben und damit das grundlegende Recht auf Nahrung garantiert werden.
Die Nahrungsmittelhilfe muss so eingesetzt werden, dass sie in entwicklungspolitischer Hinsicht nicht kontraproduktiv ist, sondern dazu beiträgt, die lokale Landwirtschaft zu stärken. Das ist es übrigens, was Deutschland von manch anderem Geberland unterscheidet. Wir wollen sicherstellen, dass mit der Nahrungsmittelhilfe die lokalen Märkte gestärkt werden.
Diese Ziele müssen wir mit der neuen Nahrungsmittelhilfekonvention erreichen. Ich glaube, dass wir hier parteiübergreifend ein gutes Ergebnis erzielen werden. Im Sinne der hungernden Menschen auf der Erde hoffe ich, dass unser Antrag große Zustimmung findet.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.








